Wie trägt man mehrere Erblasser aus einer Urkunde in das Erbvertragsverzeichnis ein?
Die Erbvertragsverzeichnisse werden klassischerweise von Anwaltsnotaren sehr selten geführt. Üblich liefern die Anwaltsnotare ihre erbrechtlich relevanten Verfügungen beim Nachlassgericht ab, so wie es bei den Testamenten sowieso erfolgt. Nur beim Erbvertrag hat der Notar die Wahl. Dann muss er aber ein Verzeichnis führen.
§ 9 DNotO spricht nur von “dem” Erblasser. Das bedeutet, dass jeder Erblasser seinen eigenen Eintrag bekommt, auch wenn mehrere in einer Urkunde betroffen sind. Wie beim Hinterlegungsschein beim Nachlassgericht, da gibt es auch je Erblasser einen Schein. Hier bekommt also jeder seinen Eintrag.
Bei Notarkostenrechnungen fehlt in advoware die Möglichkeit zur Angabe eines Leistungszeitraums.
Beim Notar ist der Leistungszeitraum der Beurkundungstag. Insoweit reicht die Angabe „Urkunde vom ___ 2020“.
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