Definition des Fristbeginns in advoware
advoware erwartet für den Fristbeginn bei der Eingabe einer Frist nicht den Fristbeginn nach § 187 BGB, sondern im Falle von Ereignisfristen den Tag/Zeitpunkt des fristauslösenden Ereignisses.
In den Grundeinstellungen unter Fristarten finden Sie die entsprechende Kennzeichnung.
Die Spalte "Bemerkung Fristbeginn" hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Fristablaufs, sie ist rein informativ. Bei der Eingabe einer Frist wird diese Bemerung neben dem Eingabefeld “Fristbeginn” und zusätzlich als Tooltip des Fristbeginns angezeigt, wenn man mit der Maus auf den Fristbeginn zeigt.
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