Berechnung der Auslagenpauschale PKH
Es wird von einigen Kunden die Meinung vertreten, dass die Auslagenpauschale nach VV 7002 RVG bei Abrechnung der Prozesskostenhilfe mit 20 % aus der jeweiligen PKH-Gebühr berechnet
werden muss.
advoware errechnet die Auslagenpauschale mit 20 % aus der Regel- bzw. Wahlanwaltsgebühr, was der Auffassung der herrschenden Meinung entspricht.
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